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   OLG München, 20.12.2006 - 34 Sch 16/06   

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OLG München, 20.12.2006 - 34 Sch 16/06 (https://dejure.org/2006,20965)
OLG München, Entscheidung vom 20.12.2006 - 34 Sch 16/06 (https://dejure.org/2006,20965)
OLG München, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 34 Sch 16/06 (https://dejure.org/2006,20965)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Bayerlein bei C.H.Beck Word Dokument
  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    § 1036 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 1037 Abs. 2 ZPO, § 1037 Abs. 3 ZPO
    Aufhebungsverfahren Anerkennungsverfahren Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Schiedsspruch, inländisch; AufhebungAufhebungsgründe Versagungsgründe: - fehlerhafte Bildung des Schiedsgerichts, Befangenheit; - nicht ordnungsgemäßes Verfahren, Anwendung falschen Rechts; - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Präklusion der Gründe zur Ablehnung eines Schiedsrichters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.03.1999 - III ZR 72/98

    Befangenheit eines Schiedsrichters

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 34 Sch 16/06
    Darüber hinaus können Ablehnungsgründe nur ausnahmsweise noch im Aufhebungsverfahren geltend gemacht werden, wenn ein besonders schwerwiegender und eindeutiger Fall von Befangenheit vorliegt (BGH NJW 1999, 2370; Zöller/Geimer § 1059 Rn. 7).

    Dies gilt etwa dann, wenn der Schiedsrichter mögliche gegen ihn bestehende Ablehnungsgründe pflichtwidrig nicht vorab offenbart hat, wobei jeweils eine Abwägung zwischen dem Verstoß einerseits und dem Interesse an Rechtssicherheit und Rechtsfrieden andererseits vorzunehmen ist (BGH NJW 1999, 2370/2371 f.).

  • OLG München, 06.02.2006 - 34 SchH 10/05

    Entscheidung über Ablehnung eines Schiedsrichters unter Mitwirkung des

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 34 Sch 16/06
    Dieses Ablehnungsgesuch habe er auch angebracht, sei damit jedoch beim Senat unter Hinweis auf die Präklusion gescheitert (Beschluss vom 6.2.2006 = 34 SchH 010/05).

    aa) Soweit es um Ablehnungsgründe geht, die Gegenstand der Senatsentscheidung vom 6.2.2006 bildeten (34 SchH 010/05), ist der Antragsteller schon deshalb ausgeschlossen, weil die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs materielle Rechtskraftwirkung entfaltet; die Partei kann also dieselben Ablehnungsgründe im Aufhebungsverfahren nicht erneut geltend machen (Reichold in Thomas/Putzo ZPO 27. Aufl. § 1037 Rn. 8; Schwab/Walter Kap. 14 Rn. 25; RGZ 148, 1/2).

  • BGH, 18.09.2001 - IX ZB 51/00

    Internationale Zuständigkeit eines ausländischen Konkursgerichts; Anerkennung der

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 34 Sch 16/06
    (3) Durch das Ergebnis der schiedsgerichtlichen Rechtsanwendung wird die deutsche öffentliche Ordnung nur verletzt, wenn dieses zu den Grundgedanken der staatlichen Rechtsordnung und den darin enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass der Schiedsspruch untragbar erscheint (materieller ordre public; vgl. BGH NJW 1990, 3210/3211; 2002, 960/961).
  • BGH, 12.07.1990 - III ZR 174/89

    Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs; Einwendungen gegen den Anspruch

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 34 Sch 16/06
    (3) Durch das Ergebnis der schiedsgerichtlichen Rechtsanwendung wird die deutsche öffentliche Ordnung nur verletzt, wenn dieses zu den Grundgedanken der staatlichen Rechtsordnung und den darin enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass der Schiedsspruch untragbar erscheint (materieller ordre public; vgl. BGH NJW 1990, 3210/3211; 2002, 960/961).
  • BGH, 30.11.1951 - II ZR 109/51

    Ausschluß aus einer offenen Handelsgesellschaft

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 34 Sch 16/06
    Grundlose vorsätzliche Tätlichkeiten gegen einen Mitgesellschafter und dessen Angehörige erscheinen nach den allgemeinen Wertvorstellungen geeignet, eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses hervorzurufen, die die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses begründet und damit einen Anlass zur Kündigung aus wichtigem Grund gibt (vgl. BGHZ 4, 108/113; BGH WM 1976, 1030/1032).
  • BGH, 03.07.1975 - III ZR 78/73

    Bestellung eines Schiedsrichters

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 34 Sch 16/06
    (3) Soweit im Rahmen des Aufhebungsantrags ein Besetzungsmangel darauf gestützt wird, dass der Schiedsrichter G. als Richter in eigener Sache tätig geworden sei, kann ein derartiger Umstand nicht nur einen Ablehnungsgrund, sondern auch einen Aufhebungsgrund bilden (BGH NJW 1976, 109; Zöller/Geimer § 1037 Rn. 8).
  • BGH, 08.07.1976 - II ZR 34/75

    Gründung einer stillen Gesellschaft - Kündigung der stillen Gesellschaft -

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 34 Sch 16/06
    Grundlose vorsätzliche Tätlichkeiten gegen einen Mitgesellschafter und dessen Angehörige erscheinen nach den allgemeinen Wertvorstellungen geeignet, eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses hervorzurufen, die die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses begründet und damit einen Anlass zur Kündigung aus wichtigem Grund gibt (vgl. BGHZ 4, 108/113; BGH WM 1976, 1030/1032).
  • BGH, 23.04.1959 - VII ZR 2/58

    Nachprüfung von Schiedssprüchen

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 34 Sch 16/06
    Die Begründung dient nicht dazu, eine Nachprüfung unter dem Gesichtspunkt des ordre public sicherzustellen (BGHZ 30, 89; Zöller/Geimer § 1054 Rn. 8).
  • OLG Köln, 23.04.2004 - 9 Sch 1/03
    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 34 Sch 16/06
    Soweit der Antragsteller bestimmte Verstöße im Schiedsverfahren unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs rügt, erlangen diese jedenfalls auch im Bereich des ordre public (§ 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ZPO) Bedeutung (vgl. BayObLG EWiR 2000, 199; OLG Köln SchiedsVZ 2005, 163/165; Zöller/Geimer § 1059 Rn. 68).
  • BayObLG, 15.12.1999 - 4Z Sch 23/99

    Anwendung ausländischen (Patent-)Rechts durch das Schiedsgericht

    Auszug aus OLG München, 20.12.2006 - 34 Sch 16/06
    Soweit der Antragsteller bestimmte Verstöße im Schiedsverfahren unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs rügt, erlangen diese jedenfalls auch im Bereich des ordre public (§ 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ZPO) Bedeutung (vgl. BayObLG EWiR 2000, 199; OLG Köln SchiedsVZ 2005, 163/165; Zöller/Geimer § 1059 Rn. 68).
  • RG, 09.04.1935 - VII 359/34

    Hat der Prozeßrichter im Aufhebungsverfahren über die Ablehnung von

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2008 - 22 U 86/08

    Rechtsnatur von Anmerkungen im Rahmen der Schlussrechnungsprüfung;

    Vielmehr eröffnet die h.M. dem Kläger lediglich die Möglichkeit, Lücken im Urkundsbeweis durch unstreitige, zugestandene oder offenkundige Tatsachen zu füllen (BGH NJW 1974, 1199, 1200 f.; WM 1985, 738 f.; OLGR München 2007, 361 f.; OLG Köln, BauR 2008, 129 ff.; OLG Frankfurt, Urt. vom 31.05.1990, Az. 3 U 13/90; Urt. vom 24.01.2007; Az. 13 U 168/05 - sämtlich zitiert nach Juris; Musielak/Voit, ZPO, Kommentar, 6. Aufl. 2008, § 592, Rn. 11 - zitiert nach Beck-online; Zöller/Greger, ZPO, Kommentar, 26. Aufl. 2008, § 592, Rn. 10 f. m.w.N.; ).
  • OLG München, 28.10.2016 - 34 SchH 14/15

    Erfolglose Gehörsrügen gegen Beschluss über Ablehnungsgesuch gegen Schiedsrichter

    Gegen einen Beschluss, der in materieller Rechtskraft erwachsen ist, wie dies bei der Entscheidung über Befangenheitsanträge gegen Schiedsrichter der Fall ist (vgl. § 1065 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 1062 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; Senat vom 20.12.2006, 34 Sch 16/06, juris Rn. 36 m. w. N.; Zöller/Geimer § 1037 Rn. 5), ist mit Blick auf das Gebot der Rechtsmittelklarheit (vgl. BVerfGE 107, 395 ff.) als wesentlichem Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips (vgl. BVerfGE 49, 148/164; 87, 48/65; 107, 395/401 ff.) ein gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf unstatthaft.
  • LG Kiel, 01.06.2010 - 1 S 91/09

    Urkundenprozess: Zulässigkeit von richterlichen Augenscheinsprotokollen aus

    Zum Teil wird vertreten, dass gerichtliche Protokolle über Zeugenvernehmungen oder Sachverständigengutachten aus anderen Prozessen im Urkundenprozess verwertbar seien (Schlosser, a.a.O.; für die Verwertbarkeit von richterlich protokollierten Zeugenaussagen: OLGR München 2007, 361 ff.; Urteil des OLG Düsseldorf vom 17.03.2004 - 15 U 16/03, zitiert nach juris (Rz. 38); OLGR Rostock 2003, 171 ff.; OLGR Braunschweig 2001, 130 ff. (juris: Rz. 26); Greger, in: Zöller, ZPO, 28. A., § 592 Rn. 15).
  • OLG München, 09.01.2017 - 34 SchH 13/16

    Anhörungsrüge gegen erfolglose Ablehnung von Schiedsrichtern

    Gegen einen Beschluss, der in materieller Rechtskraft erwachsen ist, wie dies bei der Entscheidung über Befangenheitsanträge gegen Schiedsrichter der Fall ist (vgl. § 1065 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 1062 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; Senat vom 20.12.2006, 34 Sch 16/06, juris Rn. 36 m. w. N.; Zöller/Geimer § 1037 Rn. 5), ist mit Blick auf das Gebot der Rechtsmittelklarheit (vgl. BVerfGE 107, 395 ff.) als wesentlichem Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips (vgl. BVerfGE 49, 148/164; 87, 48/65; 107, 395/401 ff.) ein gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf unstatthaft.
  • OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 8/07

    Vertragliche Verpflichtung zum Verzicht auf einen Kassenarztsitz: Übertragbarkeit

    Den hiergegen gerichteten Antrag auf Aufhebung des Teilschiedsspruchs wies der Senat am 20.12.2006 (34 Sch 016/06) zurück.
  • OLG München, 10.01.2007 - 34 SchH 7/06

    Schiedsrichterablehnung bei Drohung mit Strafanzeige gegenüber Parteivertreter

    Am 15.3.2006 erging ein Teilschiedsspruch zu Lasten des Schiedsbeklagten, dessen Aufhebung der Schiedsbeklagte u.a. wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs begehrte (34 Sch 16/06).
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